Was ist die PPWR?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Auf Deutsch: die EU-Verpackungsverordnung. Der offizielle Name lautet Verordnung (EU) 2025/40. Die Regeln gelten ab dem 12. August 2026.
Die PPWR ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie (PPWD) aus dem Jahr 1994. Dieser Unterschied ist wichtig:
Liefern Sie in mehrere europäische Länder? Dann ist das eine gute Nachricht. Weniger Unterschiede je Land und mehr Sicherheit im Voraus.
Für welche Verpackungen gilt die PPWR?
Für alle Verpackungen auf dem europäischen Markt. Aus welchem Material auch immer und woher sie auch stammen.
Also nicht nur der Beutel oder die Schale, die der Verbraucher sieht. Auch Ihr Umkarton, Ihre Steige und Ihre Palettenhaube fallen darunter.
Was ändert sich durch die PPWR, und wann?
Ab 12. August
Ab 2028
Ab 2030
Darüber hinaus müssen alle Länder mehr und besser recyceln.
Der 12. August 2026 ist also der Startpunkt, nicht der Endpunkt. Die größten Änderungen im Design Ihrer Verpackung kommen 2030.
Das klingt weit weg. Trotzdem ist es nah. Ein Materialwechsel dauert in der Praxis oft länger als gedacht. Denken Sie an Verarbeitbarkeitstests, Haltbarkeitstests und teilweise Anpassungen an Ihren Verpackungsmaschinen.
Was ist in der PPWR noch unklar?
Am 3. August 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Aktualisierung der häufig gestellten Fragen (FAQ). Das hilft, doch an vielen Stellen bleibt es unklar.
Bei manchen Punkten kommen die Details erst in den nächsten Jahren. Zum Beispiel: Wann genau ist eine Verpackung recyclingfähig? Und wie berechnen Sie den Rezyklat- oder Mehrweganteil?
Gut zu wissen: Die Kommission setzt auf einen sanften Einstieg.
Zwei offene Punkte in der PPWR: PFAS und Definitionen
- Das PFAS-Protokoll ist noch nicht fertig
Die Grenzwerte stehen fest. Die Messmethode nicht. Eine harmonisierte europäische Prüfmethode gibt es noch nicht.
Unser Rat: Weisen Sie mit einer Risikoanalyse und -bewertung nach, dass die gelieferten Materialien den Vorgaben entsprechen. Zum Beispiel: - Die Definitionen sind noch nicht eindeutig
Wann ist etwas Transportverpackung, Verkaufsverpackung oder Umverpackung? Das klingt nach einer Detailfrage. Trotzdem bestimmt es:
In den FAQ vom 3. August 2026 (zweite Ausgabe) erläutert die Kommission, dass der Hersteller die Partei ist, die maßgeblichen Einfluss auf Design und Spezifikation hat.
Zudem hat das EUNR (European National Registers) ein Statement veröffentlicht. Das EUNR ist das Netzwerk von sechzehn nationalen Verpackungsregistern. Der Kern:
Diese Fragen bestimmen, wer registriert, wer meldet und wer zahlt.
Das Problem: Aus anderen Artikeln der PPWR und aus den FAQ lässt sich eine andere Auslegung ableiten. Wenig hilfreich. Offiziell gilt diese Änderung bereits ab dem 12. August, einschließlich der möglichen Verschiebung von Verantwortlichkeiten.
Mehrere EPR-Organisationen, darunter Verpact, haben bereits angekündigt, dies vorerst auszusetzen. Die Folgen sind derzeit für alle Beteiligten in der Kette noch unklar.
Wir verfolgen das genau. Wir teilen, was wir erfahren, auch wenn die Antwort vorerst „noch nicht bekannt“ lautet.
So bereiten Sie sich auf die PPWR vor
- Fragen Sie Ihren Lieferanten nach der unterstützenden technischen Dokumentation der Verpackungskomponenten. Als OPACKGROUP unterstützen wir unsere Kunden dabei gerne.
- Machen Sie sich an die Konformitätserklärung und vervollständigen Sie die technische Dokumentation. Das ist Aufgabe des Herstellers: des Markeninhabers oder desjenigen, der die Verpackung abfüllt.
- Legen Sie gemeinsam fest, wer welche Rolle hat: Hersteller, Lieferant, Importeur oder Händler. Das bestimmt auch, wer die EPR-Abgabe leistet.
- Beginnen Sie jetzt mit den Verpackungen, die bis 2030 geändert werden müssen. Rechnen Sie mit langen Vorlaufzeiten.
- Prüfen Sie Gewicht, Volumen und Leerraum in Ihren Verpackungen kritisch
Sprechen Sie weiter mit uns: Seminar – 3. September
Am 3. September und am 26. November veranstaltet OPACKGROUP das Seminar Nachhaltige Verpackungen. Wir führen Sie durch die PPWR-Pflichten, die bereits gelten, blicken voraus auf 2030 und besprechen, was das konkret für Ihre Verpackungen bedeutet. Für Fragen ist viel Raum, auch für die schwierigen.
Anmelden können Sie sich über Anmeldung zum Seminar Nachhaltige Verpackungen – 3. September Für die Sitzung am 3. September können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen. Am 26. November sind Sie herzlich willkommen.
Dieser Artikel ist eine Erläuterung in Grundzügen und keine Rechtsberatung.