OPACKGROUP erfüllt die europäische Verpackungsnorm 2026 für PFAS

Mit der Einführung der europäischen PPWR-Verordnung werden die Anforderungen an PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen weiter verschärft. Für Lebensmittelhersteller bedeutet dies: nachweisbare Compliance und transparente Dokumentation.

OPACKGROUP erfüllt bereits heute die Grenzwerte, die ab August 2026 gelten. Wir unterstützen unsere Kunden mit einer vollwertige PFAS-Erklärung und gewährleisten so sichere, zukunftsfähige Verpackungslösungen im Einklang mit der neuen EU-Norm.

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PPWR

Am 22. Januar 2025 hat die Europäische Union die endgültige Fassung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht. Diese neue Regelung, die am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist, spielt eine zentrale Rolle im europäischen Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.

PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) werden in dieser Verordnung als chemische Stoffe definiert, die mindestens eine vollständig fluorierte Methylgruppe (–CF₃) oder Methylen­gruppe (–CF₂–) enthalten. Das bedeutet, dass das betreffende Kohlenstoffatom ausschließlich an Fluoratome gebunden ist, ohne Wasserstoff (H), Chlor (Cl), Brom (Br) oder Jod (I). Diese spezifische Struktur macht PFAS besonders persistent in der Umwelt.

Um die Risiken des PFAS-Einsatzes besser steuern zu können, wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Kürze die konsolidierte Stellungnahme sowohl des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) als auch des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) veröffentlichen. Diese Stellungnahmen bilden eine wichtige Grundlage für weitere Entscheidungen über mögliche Beschränkungen von PFAS innerhalb der Europäischen Union.

Artikel 5 der Verordnung regelt die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen, wobei Absatz 5 sich speziell auf den Einsatz von PFAS in Verpackungen bezieht. Die PPWR verbietet die Verwendung von PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, sofern die Konzentrationen die festgelegten Grenzwerte überschreiten. Unternehmen sind verpflichtet, durch technische Dokumentation nachzuweisen, dass ihre Verpackungen sowohl die Anforderungen hinsichtlich Schwermetallen als auch hinsichtlich PFAS erfüllen. Die konkreten Anforderungen an diese Dokumentation sind in Anhang VII der Verordnung festgelegt.

Ab dem 12. August 2026 gelten für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen folgende Grenzwerte:

  • 25 ppb für PFAS, gemessen mittels gezielter PFAS-Analyse (PFAS in polymerer Form werden bei der Quantifizierung nicht berücksichtigt)
  • 250 ppb für die Summe der PFAS, gemessen als Summe gezielter PFAS-Analysen, gegebenenfalls einschließlich vorheriger Abbauschritte von Vorläuferstoffen (PFAS in polymerer Form werden bei der Quantifizierung nicht berücksichtigt)
  • 50 ppm für PFAS (einschließlich PFAS in polymerer Form)
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OPACKGROUP erfüllt die neuen Anforderungen

Bei OPACKGROUP wurden externe Prüfungen an Folien durchgeführt, bei denen die maximal erforderliche Menge an PFAS-haltigem Processing Aid eingesetzt wurde. Dabei wurde der Gehalt an organisch gebundenem Fluor (TOF) gemessen. Die Messwerte liegen unter 30 ppm – deutlich unter dem zulässigen Grenzwert von 50 ppm für PFAS in polymerer Form.

Damit ist die Konformität unserer Verpackungen mit den Anforderungen der PPWR nachweislich gegeben. Eine offizielle Erklärung zu diesen Testergebnissen wurde erstellt und kann Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Obwohl OPACKGROUP derzeit die regulatorischen Anforderungen erfüllt, bleibt die Weiterentwicklung hin zu PFAS-freien Alternativen ein zentrales Ziel. Insbesondere der Ersatz PFAS-haltiger Processing Aids – die in bestimmten Produktionsprozessen unverzichtbar sind – stellt weiterhin eine technische Herausforderung dar. Bei der Herstellung von Blasfolien ist der Einsatz eines Processing Aids essenziell.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass mechanische Rezyklate in den kommenden Jahren weiterhin PFAS enthalten können, da diese Stoffe historisch in zahlreichen Anwendungen eingesetzt wurden.

Nachhaltige Ambition

Als führender Hersteller flexibler Verpackungen setzt OPACKGROUP weiterhin auf Innovation und nachhaltige Verpackungslösungen. Die Einhaltung der PPWR-Verordnung unterstreicht unser Engagement für sichere, zukunftsfähige Verpackungen im Einklang mit den europäischen Standards.

Für weitere Informationen oder zur Anforderung einer PFAS-Erklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an info@opackgroup.com.

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