Am 22. Januar 2025 hat die Europäische Union den endgültigen Wortlaut der neuen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) im Amtsblatt der EU (hier herunterladen) veröffentlicht. Diese Verordnung ersetzt die Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie, deren erste Fassung 1994 in Kraft trat. Die neue Verordnung ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Strategie für eine Kreislaufwirtschaft (und bildet eine wichtige Säule des Green Deal und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft). Sie legt verbindliche Anforderungen fest, die darauf abzielen, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren, die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern und das Abfallaufkommen zu reduzieren.
Die neue Verordnung stellt eine wesentliche Änderung gegenüber früheren Richtlinien dar und deckt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen sowie Verpackungsabfällen ab.
Dieses Dokument enthält folgende Informationen:
1. Eine kurze Zusammenfassung der Rechtsvorschriften
2. Welche Auswirkungen wird dies auf Ihre Geschäftstätigkeit haben?
3. Unsere empfohlenen Maßnahmen
1. Kernpunkte der Gesetzgebung
Reduzierung und Minimierung:
- Die PPWR legt ambitionierte Reduktionsziele fest, wobei das Jahr 2018 als Referenzjahr dient. Bis 2030 muss die Menge an Verpackungsabfällen pro Kopf um 5 % reduziert werden, mit weiteren Zielen von 10 % im Jahr 2035 und 15 % im Jahr 2040.
- Minimierung des Verpackungsvolumens bei der Verpackungsgestaltung
- Minimierung des Leerraums in Verpackungen
Recycelbarkeit
- Alle Verpackungen müssen bis 2030 recycelbar sein
- Ab 2035 müssen Verpackungen „in großem Maßstab” recycelt werden
Verwendung von recycelten Inhaltsstoffen
Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 einen Mindestanteil an recyceltem Post-Consumer-Material
(PCR) enthalten. Die erforderlichen Anteile hängen von der jeweiligen Anwendung ab.
Sicherheit und bedenkliche Stoffe
Die Sicherheitsanforderungen werden verschärft, mit strengeren Grenzwerten für besonders
besorgniserregende Stoffe (SVHC), einschließlich der Verwendung von PFAS.
Produktverbote
Eine Vielzahl von Produktverboten, darunter Beschränkungen für den Verbrauch vor Ort im Gastgewerbe
und im Beherbergungssektor. Zusätzliche Anforderungen sowohl für Multipacks (Sammelverpackungen)
als auch für Verpackungen für Obst und Gemüse unter 1,5 kg.
Kompostierbare Verpackungen
Kompostierbare Materialien dürfen nur für Tee- und Kaffeeverpackungen, Etiketten auf Obst und Gemüse
sowie sehr dünne Tragetaschen verwendet werden.
Wiederverwendbare Verpackungen
Für verschiedene Anwendungsbereiche wurden ehrgeizige Ziele festgelegt, darunter:
- Transportverpackungen
- Sekundärverpackungen
- Getränkeverpackungen
- Verpackungen für Speisen zum Mitnehmen
Kennzeichnung
Jede Verpackung muss Informationen zur Sortierung und Abfallentsorgung, zur Zusammensetzung und zur Konformität enthalten (z. B. über einen QR-Code und ein Entsorgungslogo).
Konformitätserklärung und Verpackungsdossier
Das Verpackungsdossier ist seit 1994 Teil der Gesetzgebung. Es gelten nun zusätzliche Anforderungen.
Aus den Unterlagen muss anhand einer Konformitätserklärung eindeutig hervorgehen, dass die Verpackung der PPWR entspricht.
Die Verantwortung liegt beim Hersteller/Importeur – dem Unternehmen, das die befüllte Verpackung in Verkehr bringt (Markeninhaber oder die Partei, deren Adresse auf der Verpackung angegeben ist). Diese Partei ist mit den spezifischen Anforderungen des verpackten Produkts und seines Inhalts vertraut.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gemäß PPWR
Die Verordnung führt zusätzliche Verpflichtungen für Verpackungshersteller ein. Sie müssen die Kosten für die Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsabfälle tragen, einschließlich der Sammlung, Verarbeitung und Aufklärungskampagnen für Verbraucher, um eine ordnungsgemäße Mülltrennung zu fördern. In den Niederlanden wird diese erweiterte Herstellerverantwortung bereits von Verpact (ehemals Afvalfonds Verpakkingen) verwaltet, das bereits eine Tarifdifferenzierung auf der Grundlage von Recyclingkriterien und Recyclinganteil anwendet. Weitere Informationen finden Sie unter: Tarifdifferenzierung | Verpakt (verpact.nl)
Der vollständige Text ist sehr umfangreich. Eine der größten Herausforderungen besteht darin, dass es viele Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte Anwendungen gibt, die in einer Zusammenfassung nicht erfasst werden können. Daher ist es unerlässlich, die Gesetzgebung zu lesen und Experten zu konsultieren. Die Verwaltung der erweiterten Herstellerverantwortung ist von Land zu Land unterschiedlich. In den Niederlanden wird sie von Verpact geregelt, das die neuesten Aktualisierungen auf seiner Website veröffentlicht.
2. Auswirkungen auf Ihre Betriebsabläufe
Die Auswirkungen auf die Verpackungsindustrie sind erheblich. Jeder wird davon betroffen sein:
- Ein Verpackungsdossier für jedes Verpackungsprodukt
- Eine Konformitätserklärung für jedes Verpackungsprodukt
- Überprüfung der Recyclingfähigkeit oder Wiederverwendbarkeit, Minimierung und Zertifizierung eines ausreichenden Recyclinganteils in Kunststoffverpackungen.
- Anpassungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
Es ist daher wichtig, die Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf Ihre spezifischen Anwendungen vollständig zu verstehen.
Leider sind einige Aspekte noch unklar. Rund 30 delegierte Rechtsakte befinden sich noch in der Entwicklung, in denen Details wie die Definition der Recyclingfähigkeit oder Berechnungsmethoden für den Recyclinganteil festgelegt werden.
3. Unsere empfohlenen Maßnahmen
Warten Sie nicht zu lange, bevor Sie Maßnahmen ergreifen. Die ersten PPWR-Anforderungen treten 2026 in Kraft. Es ist wichtig, nicht nur Primärverpackungen, sondern auch Sekundär- und Tertiärverpackungen (z. B. Palettenverpackungen) zu bewerten.
Wir empfehlen Ihnen, zunächst Ihre Verpackungsdossiers zu erstellen und zu vervollständigen. Diese könnten Folgendes umfassen:
- Verpackungsspezifikationen, einschließlich Produktanforderungen
- Konformitätsdokumente (DoCs)
- Berichterstattung für EPR-Systeme (einschließlich Dokumentation zur Tarifdifferenzierung für Recyclingfähigkeit und Recyclinganteil)
- externe Zertifizierungen
- Tests und Validierungen
- alle in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen (z. B. Reduzierung der Dicke)
- Berichte über Linientests und Verbraucherbeschwerden
- Vergleiche mit Konkurrenzprodukten auf dem Markt
OPACKGROUP bietet eine Reihe von Zusatzleistungen an.
Wir beraten Sie gerne dazu. Beispiele hierfür sind:
- Miniseminar zum Thema nachhaltige Verpackungen
- Workshop zur PPWR-Folgenabschätzung/Portfoliobewertung
- Unterstützung bei der Verpackungsoptimierung und der erforderlichen Dokumentation
- Kontinuierliche Überwachung der gesetzlichen Vorschriften
- Zusammenarbeit mit Branchenverbänden wie NRK, EFTA und Kartoflex
- Zusammenarbeit mit der EPR-Organisation Verpact
PPWR SCAN
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen, maßgeschneiderten PPWR-Scan mit unseren Verpackungsspezialisten. Bitte geben Sie unten Ihre Daten ein, um eine fachkundige, individuelle Beratung zu erhalten.
Gemeinsam machen wir Ihr Verpackungsportfolio PPWR-konform!
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